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Unlauterer Wettbewerb im Yoga nimmt zu

Leider gibt es im Yoga keine heile Welt und Yogalehrer sind auch keine besseren Menschen als andere. Schlimm sind indes manche  Formen, die der unlautere Wettbewerb im Bereich von Yogadienstleistungen teilweise annimmt und der Umstand, dass viele  Yogalehrende scheinbar keine Grenzen für Ihr Handeln mehr erkennen. Die Kommerzialisierung und der überflutete Markt mit dem Konkurrenzdruck führen zu einigen Fehlentwicklungen. Dies merkt man besonders an den eskalierenden Übertreibungen, wozu Yoga alles gut sein soll.

Die Medien folgen diesem teilweise kompletten Schwachsinn, etwa wie hier bei “Brigitte”.

Abmahnungen von unlauterem Wettbewerb

Wir als Tripada Akademie gehen gegen unlauteren Wettbewerb im Bereich von Yogadienstleistungen vor. Das betrifft keine Bagatellfehler wie Impressum oder ähnliches, sondern folgende unfaire und irreführende Werbeaussagen:

  • Bezeichnung als „Diplom- Yogalehrer“ (falscher Titel, nicht erlaubt, Straftat)
  • Behauptung einer „staatliche anerkannte Yogalehrerausbildungen“ (gibt es nicht),
  • Bezeichnung als„staatlich anerkannte Yogalehrer“ (gibt es nicht)
  • Behauptung „nur unsere Ausbildung ermöglicht Ihnen, später als Yogalehrer von Krankenkassen und Volkshochschulen anerkannt zu werden und dort zu arbeiten“ (unwahr)
  • Behauptung „Yogatherapie hilft bei diesen und jenen Krankheiten“ (Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, wenn nicht ausreichend wissenschaftlich belegt)
  • Werbung für sogenannte „Yogatherapieangebote“ von Personen, die keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben  und damit die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzen (Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, Straftat)
  • Die Behauptung, Heilyoga /Yogatherapie und eine entsprechende Ausbildung seien staatlich und/oder von den gesetzlichen Kassen anerkannt (unwahr)

Der extremste Fall ist der Folgende: Ein bekanntes ehemaliges Vorstandsmitglied eines großen Yoga – Verbandes, der sich durch vorsätzliche Fälschung der Prüfungsordnung Vorteile für seine eigene Yogalehrerausbildung zu verschaffen suchte. Er hatte behauptet, nur die Ausbildung an seinem  Institut könne auf Grund einer exklusiven Anerkennung zu einem bestimmten Abschluß führen. Diese Unwahrheit  wurde allerdings vom Vorstand des  Verbandes über Jahre mitgetragen und auch die andere “anerkannten exklusiven Ausbildungsschulen”  profitierten bewusst von diesem Behinderungswettbewerb. Tatsächlich konnte nämlich nach den gültigen Statuten jede Ausbildungsschule eine entsprechende Ausbildung anbieten, ohne eine solche Anerkennung zu besitzen.

Helfen kollegiale Ansprachen?

Manche zeigen sich einsichtig, die meisten nicht. Eine freundliche kollegiale Aufforderung, die Rechtsverstöße zu unterlassen  führt in aller Regel leider zu nichts. Sie wird von den Verletzern vielmehr nur als Belästigung empfunden. Es steht ja auch kein Druckmittel dahinter. Man wird zuerst freundlich abgewehrt,  dann aufgefordert, sie gefälligst  in Ruhe zu lassen. Wird man nachdrücklich und fordert eine Änderung, endet das zu 99% in Aggression, Beschimpfungen und man solle sich um seine eigenen Sachen kümmern. Natürlich wird man auch seitenlang über die Yama und Niyama und die ethischen Grundsätze des Yoga belehrt.

Nur Abmahnungen helfen

Diese Personen reagieren nur auf eine Abmahnung vom Anwalt. Eine Abmahnung ist keine Klage, sondern eine verbindliche außergerichtliche Aufforderung, die unlautere Werbung künftig zu unterlassen. Mit dem strafbewehrten Versprechen, das Verhalten künftig zu unterlassen, ist die Sache dann preisgünstig  erledigt. Zu einer Klage kommt es nur, wenn die Person das Verhalten weiter fortsetzt. Zweifellos würde hier aber auch eine kollegiale Ansprache nichts bringen.

Der Abmahner verdient nichts daran

Entgegen der von abgemahnten Übeltätern im Netz verbreiteten Unwhahrheiten verdient man daran auch nichts. Im Gegenteil,man trägt  erhebliche Kostenrisiken und natürlich auch das Risiko von Verleumdungskampagnen und Rufschädigung durch die “Yogis”.

Beleidigungen, Gegenabmahnung wegen Bagatellen, Spamming als Antwort

Wir haben  mit „yogischen“ Gegenmaßnahmen zu rechnen, welche die Gesinnung der betreffenden „Kolleginnen“ offen legen. Neben beleidigenden und belehrenden Briefen über die Yogaethik sind folgene Verhaltensweisen beliebt:

  • die Täter stellen sich als unschuldige Opfer dar und verbreiten Gerüchte und Falschinformationen im Netz
  • Denunziationskampagnen bei Facebook
  • anonyme Haterposts in Social Media
  • Gegenabmahnungsversuche wegen Bagatellen

Scharlatane und Geschäftemacher

Kritische Diskussionen über diese Verhaltensweisen gibt es in der Scene so gut wie nicht. Kritische Diskussionen würden die kommerziellen Interessen gefährden. Seltsam ist auch der Korpsgeist der Yogascene. Die Leute, die wie oben benannt den

  • Ruf des Yoga schädigen,
  • den Verbraucher täuschen und sich
  • Vorteile auf Kosten ehrlicher Anbieter zu verschaffen suchen,

werden fraglos in Schutz genommen.

Auch der  oben zitierte große Berufsverband hat aus den Verfehlungen seiner Schäfchen keine Konsequenzen gezogen und sorgt auch nicht für Ordnung am Markt. Die benannten Verfehlungen trafen einen erheblichen Teil seiner Ausbildungsschulen.  Die berufsethischen Richtlinien sind demzufolge das Papier kaum wert, auf dem sie stehen. Da sich die Berufsverbände nicht nur nicht kümmern, sondern teilweise ebenfalls mitmischen, um sich und die eigenen Mitglieder im Wettbewerb optimal zu platzieren, also mit von der Partie sind, geschieht hier wenig.

Die Abmahnungen haben bereits Erfolg. Die benannten Verstöße nehmen deutlich ab.

Gerade im Bereich der zunehmenden Vertöße im Bereich der Yogatherapie (Heilpraktikergesetz) und Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz werden wir durchsetzen, das Yogalehrende sich an Recht und Gesetz halten.

Es wäre deshalb zu wünschen, das  alle selbsternannten Yogatherapeuten ohne Heilberuf nun schnell ihre Angebote vom Netz nehmen, so das wir uns Abmahnungen sparen können.

Regressansprüche gegen unseriöse Ausbildungsinstitute?

Regressansprüche gegen die Ausbildungsinstitute, die den Betroffenen  suggeriert haben, sie dürften nach einer teuren Fortbildung zum “Yogatherapeuten” Krankheiten behandeln, ohne Arzt, approbierter psychologischer Psychotherapeut oder wenigstens Heilpraktiker zu sein, würden wir den Geschädigten empfehlen.

Denn merke: Regeln und Gesetze gelten auch für Yogalehrende.

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