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Nach 9 Jahren Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ist der Rechtsstreit endgültig für uns entschieden worden.

Nachdem zunächst das Finanzgericht in Düsseldorf Ende 2013 die Steuerfreiheit bestätigt hatte, versuchte das Finanzamt durch eine Nicht-Zulassungsbeschwerde das Urteil zu kippen. Dies war jedoch vergeblich, denn der BFH wies dieses Anliegen zurück.

Trotzdem weigerte sich das Finanzamt weiterhin, dem Urteil zu folgen und versendete auf Schätzungen basierende Steuerbescheide für mehrere Jahre über Summen in 5 stelliger Höhe. Sodann wurde noch eine Umsatzsteuersonderprüfung angeordnet und durchgeführt.

Die Prüfung bestätigte jedoch die Tatsache, das die Besteuerungsgrundlagen sich nicht geändert hatten.

Unmittelbar danach wurden alle Umsatzsteuerbescheide auf “ 0 “ korrgiert. Damit ist die Tripada Akademie mit allen Kursen und Ausbildungen steuerfrei.

Die Auseinandersetzung hat über lange Jahre viel Kraft, Energie und Zeit gekostet. Der BDY hatte sich übrigens, als wir noch Mitglied waren, jeglicher Unterstützung verweigert und auch unsere Expertise zu dem Thema zurückgewiesen.

Nach Auffassung der Tripada Akademie sind sowohl Leistungen
der Primärprävention als auch Yogaunterricht nach den Kriterien des europäischen – für Deutschland verbindlichen- Umsatzsteuerrechtes steuerfrei zu stellen.

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