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GKV-Spitzenverband
Abteilung Gesundheit
Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Dr. Volker Wanek, Mandy Handschuch,Karin Schreiner-Kürten,

Sehr geehrte Damen und Herren

mit großer Sorge haben wir von den Änderungen für die Zulassungsbedingungen von Yogalehrern im aktualisierten Leitfaden Prävention 2014 erfahren.

Nach den dort getroffenen Regelungen werden künftig auch Personen als Yogalehrer zugelassen, die keinen fachbezogenen Grundberuf aufweisen können.

Zugleich wird von Yogalehrern seit Januar 2014 bei der Zentralen Prüfstelle plötzlich verlangt, einen “expliziten Nachweis” vorzulegen, das ihre Ausbildung den Rahmenrichtlinien von vier  im Leitfaden namentlich benannten Verbänden entsprechen sollte. Eine Änderung dieser Regelung liegt nicht vor und dieses Verhalten war bisher nicht üblich.

(…)

Wie eine von uns aus diesem Anlass vorgenommene vergleichende Analyse zeigt, ist nur einer der im Leitfaden benannten 4 Verbände (…) einem säkularen und  gesundheitswissenschaftlichen Ansatz verpflichtet  (…)

Alle anderen der im Leitfaden benannten Verbände sind in mehr oder weniger hohem Maß entweder indischer Philosophie, indischen Gurus und teilweise extremster Esoterik, jedenfalls oft sogenannter “Spiritualität” verpflichtet.

Mindestens 3 der bevorzugten Verbände stehen auch für in der Gesundheitsförderung unangemessene extremsportliche Yoga – Übungsstile. (…)

Wie kann hierauf als Ausbildungsmaßstab verwiesen werden? 

Auf Grund welcher Kriterien wurden diese Verbände in den Leitfaden aufgenommen und erfahren eine bevorzugte Behandlung?

Es existieren von den benannten Verbänden (….) und den dort angebundenen Ausbildungsschulen und ihren jeweiligen bevorzugten “Yogarichtungen”  keine standardisierten Kurskonzepte, keine Trainermanuale und keine Schulungen von Yogalehrern auf diese Konzepte.

Eine wissenschaftliche Evaluation von Yogakursen in der Prävention findet bei diesen Yogastilen demzufolge auch nicht statt.

Wir lesen und vernehmen lautstarke  Behauptungen über die angeblichen wundergleichen Wirkungen jedweden Yogas und Forderungen nach weiteren Anerkennungen, etwa im Bewegungsbereich. Konzepte hierfür oder Belege werden jedoch nicht vorgelegt.

Die Realität des stark kommerzialisierten boomenden Yogas sieht hingegen trübe aus. Allerorten ist die Ausbildungsqualität seit Jahren im freien Fall. Eine große Anzahl schlecht ausgebildeter  Yogalehrer, nicht selten mit esoterischen Allmachtsphantasien hat den Markt überschwemmt. Berichte über Verletzungen häufen sich, während kritische Diskussionen intern wie öffentlich von den kommerziell interessierten Anbietern, Verbänden und Medien mit teils autoritären Strukturen und Abhängigkeitsverhältnissen nahezu vollständig unterdrückt werden. Fast täglich erreichen uns Berichte über Verletzungen durch Yoga und sektenartige Indoktrinationsversuche, während der Hype um die angeblich fantastischen Wirkungen immer neue Blüten treibt.

Wie konnte es zu den genannten Änderungen kommen?

(…)

Da für diese Ausnahme – Regelung keine fachliche Begründung existiert, widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wenn diese Öffnung nicht auch für andere Angebote wie Autogenes Training oder Pilates ebenfalls gelten würde.

Auch hier sind viele Anbieter am Markt, die keinen entsprechenden Grundberuf aufweisen und deshalb von den Kassen nicht mehr anerkannt werden. Dies ist jedoch, auch wenn dies manchmal ungerecht erscheint, im Ganzen gut und nicht schlecht und muss auch für Yoga weiter gelten.

Die Neuregelung lässt das Schlimmste befürchten: das die schlechte Qualität der Yogaangebote auf dem kommerziellen freien Markt nun in die von den Kassen finanzierte Gesundheitsförderung hineinschwappt. Nachweise über 200 Stunden Unterricht lassen sich leicht manipulieren. Kursmanuale und Kurskonzepte werden zuerst herum- und dann bei der ZPP  eingereicht. Bis heute wird nicht konsequent verlangt, das die Yoga – Kursleiter auf evaluierte Programm mit wissenschaftlichem Wirkungsnachweis geschult werden und diese Kurse dann auch wirklich durchgeführt werden. In der Folge steht zu befürchten, das künftig jedwede Esoterik und ungeeignete Yogaprogramme von den Kassen bezahlt werden.

Die Tripada Akademie und der Tripada Yogalehrerverband unterstützen die Anforderungen des Leitfadens in seiner früheren  Form zu 100%.

Wir haben eine im Jahr 2010 eine Fachorganisation für “Yoga in der Gesundheitsförderung” auf Basis der im Leitfaden genannten Kriterien und aus fachlichen Kriterien entwickelt.

Dies geschah auch aus der Erkenntnis, das die meisten traditionellen Yogaverbände schon historisch einer engen Bindung an hinduistisches Gedankengut, philosophisch – spirituelle Konzepte von Karma, Wiedergeburt und Erleuchtung und dahinter stehende indische “Gurus” verpflichtet sind und kaum bereit sind, sich einer modernen und wissenschaftlichen Betrachtung des Yoga und einer “Reduzierung” auf Aspekte der Gesundheitsförderung einzulassen.

Im Gegenteil, wird in diesen Verbänden der gesundheitliche Nutzen und die gesundheitlichen Motive zum Besuch eines Yogakurses  fast durchgängig als Einstiegsstufe betrachtet, der dann später eine Hinführung zu hinduistischer Religiosität nach sich zieht.

Damit bemühen wir uns, einen aufgeklärten, rationalen und wissenschaftlich begründeten Yoga in der Gesundheitsförderung zu etablieren, er sich von Esoterik, Hinduismus ebenso abgrenzt wie von den verbreiteten fast kindischen Heilserwartungen.

Dieses  Yoga  ist weltanschaulich neutral, benennt klare Ziele, Prinzipien und Methoden und  entwickelt zielgruppenbezogene Kurskonzepte und führt sie einer Evaluation und einem Wirkungsnachweis zu. Das erwarten wir von jeder anderen Yogarichtung auch, wenn sie den Freizeitbereich verlassen und Eingang in die Gesundheitsförderung finden will.  (…)

Damit grenzen wir uns notwendig auch von den gegenwärtigen Auswüchsen der Yogascene ab. Diese sind weithin geprägt von Kommerzialisierung, Übertreibung, Aberglauben, Mystizismus, Wissenschaftsfeindlichkeit, Sektierertum, sektenartigen Glaubensgemeinschaften, extremsportlichen Methoden mit hohen Verletzungsrisiken, autoritären Strukturen und oft auch  mit Allmachtsphantasien versehenen Weltverbesserungsgedanken. Viele Personen aus diesem Umfeld bieten heute “Yogatherapie” an, ohne medizinische Kenntnisse, ohne Heilberuf, aber überzeugt davon, das Yoga “alles heilen kann”. Gerade Menschen mit einem schwierigen sozialen und psychologischen Profil finden den Weg in die einschlägigen Angebote und etablieren sich als Yoga – “Heiler”. Nicht selten erlebt man bedenkliche Persönlichkeitsveränderungen, die mit dem “Yogaweg” einhergehen.

Der vom Spitzenverband eingeschlagene Weg führt deshalb nach unserer Auffassung  in die falsche Richtung.

Wir haben eindeutig die Erfahrung gemacht, das die Ausbildung von Personen mit einem gesundheitsbezogenen Grundberuf  eine völlig andere Qualität auf der Anbieterseite mit sich bringt. In den Ausbildungen sind die Unterschiede teilweise dramatisch. Hier spielt schon der allgemeine Bildungsstand eine Rolle. Nicht ohne Grund wird etwa für Stressbewältigungskurse ein akademischer Abschluss verlangt. Yoga ist weitaus komplexer und die Gefahr eines “Abdriftens” weitaus größer. Man kann auch annehmen, das Menschen mit einer einschlägigen Ausbildung und einem entsprechenden beruflichen Standing weniger anfällig sind für die esoterischen Auswüchse des Yoga.

Aus unserer Sicht sollten die Anforderungen an die Qualitätssicherung absolut nicht aufgeweicht, sondern deutlich verschärft werden. Nur so entsteht der Druck, der zu Veränderungen führt.

Yogaangebote in der Prävention sollten in der weiteren Zukunft u.E. nur noch in Form standardisierter und evaluierter Kurskonzepte mit klarem Wirkungsnachweis gefördert werden, wie dies der Leitfaden auch vorsieht.  Da solche Konzepte außer bei uns kaum  existieren, könnten hier Übergangsfristen geschaffen werden. Das Tripada Konzept basiert jedenfalls auf standardisierten zielgruppenbezogenen Kurskonzepten und Curricula, an denen wir intensiv arbeiten.

In Kürze legen wir unser erstes umfassendes Trainermanual vor und wünschen uns hierfür eine zentrale Anerkennung und Unterstützung bei der Evaluation.

Von der Praxis, einzelnen Kursleitern aufzuerlegen, irgendwelche Kurskonzepte zu “stricken” und diese durch die ZPP anerkennen zu lassen, sollte nach einer Übergangszeit  abgegangen werden. Diese Konzepte können keinen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis erbringen.

Wir plädieren nach allem dringend

für eine Beibehaltung des dualen Ausbildungsprofils bei Yogalehrern in der Prävention

  • für die Aufstellung klarer Kriterien und Rahmenrichtlinien für Ausbildungen  zum Yogalehrer in der Gesundheitsförderung
  • jedes Ausbildungsinstitut sollte künftig den Nachweis führen, diese Richtlinien einzuhalten. Eine pauschale “Bürgschaft”, etwa durch den BDY, ist abzulehnen.
  • für den Nachweis einer weltanschaulich neutralen Ausrichtung der Ausbildung
  • für den Ausschluss von religiösen Angeboten
  • für den Ausschluss extremsportlicher Angebote
  • für die Einführung standardisierter und evaluierter Yogaprogramme- und Kurse analog zu Kursen wie “Rauchfrei” oder “Gelassen und sicher im Stress”.
  • für die künftige Durchführung von Studien, die wissenschaftliche Wirkungsnachweise dieser Programme liefern
  • für die zwingende Schulung von Yogalehrern auf diese Programme im Rahmen der Ausbildung oder nachgehend

Insbesondere empfehlen wir eine besondere Sorgfalt, um sicherzustellen, das fachliche Interessen nicht von lobbyistischem Einfluss überdeckt werden. Dies wäre für die gesamte Gesundheitsförderung fatal.

Wir machen auch darauf aufmerksam, das wir mit der bisherigen Beschränkung unserer Ausbildung auf Personen mit einem fachbezogenen, staatlich anerkannten Grundberuf wirtschaftliche Einschränkungen in Kauf genommen haben. Wir können dies möglicherweise unter den veränderten Umständen wegen des starken Wettbewerbs unter den nun veränderten Bedingungen leider nicht aufrechterhalten.

Unsere jahrelangen intensiven Bemühungen um eine hohe Qualität von Yoga in der Gesundheitsförderung würden einen deutlichen Rückschlag erleiden.

(…)

In jedem Fall beantragen wir, als Fachverband in das entsprechende Verzeichnis aufgenommen zu werden.

(..).

Mit freundlichen Grüßen

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