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PRÄVENTIONSGESETZ

18.06.2015

Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.15 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet.

Praeventionsgesetz

Infos des BMG :

“Welche Rolle nehmen Ärzte im Gesetz ein und was bedeutet die ärztliche Präventionsempfehlung?

Ärztinnen und Ärzte sind sowohl aufgrund ihrer Qualifikation als auch aufgrund des besonderen, vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnisses seit jeher besonders geeignet, neben der Früherkennung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten auch eine primärpräventiv orientierte Beratung und Begleitung ihrer Patienten zu leisten. Auf dem Vertrauensverhältnis aufbauend, können Ärzte die Patienten ermutigen und begleiten, gesundheitsschädigende Verhaltensweisen abzustellen und sie zur Inanspruchnahme von primärpräventiven Angeboten motivieren.
Die neu vorgesehene Präventionsempfehlung in Form einer ärztlichen Bescheinigung, die bei der Entscheidung der Krankenkassen über die Erbringung von primärpräventiven Angeboten zur individuellen Verhaltensprävention zu berücksichtigen ist, hat folgende Vorteile:

  • Über die ärztliche Gesundheitsuntersuchung können gezielt diejenigen Personen identifiziert werden, deren Präventionsbedarf und -potenzial besonders hoch ist.
  • Es können diejenigen Präventionsangebote bestimmt werden, die aus ärztlicher Sicht für die einzelne Person besonders geeignet sind.
  • Es können gezielt Personen aus gesundheitlich gefährdeten Zielgruppen angesprochen werden, wie Menschen in belastenden  Lebenssituationen, Menschen mit sprachlich, sozial oder kulturell bedingten Barrieren sowie chronisch Kranke, bei denen das Auftreten weiterer Erkrankungen oder zusätzlicher gesundheitlicher Belastungen vermieden werden soll.”

Wenn wir dies richtig lesen, werden die Kassen künftig Förderungen von Präventionskursen nur noch gegen Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Empfehlung aussprechen.

In den 80iger Jahren hat man dieses Modell bewusst zurückgewiesen, da hier eine Zugangshürde geschaffen wird. Primärprävention wirkt statistisch, nicht individuell.

Das bedeutet, das man innerhalb einer Population riskantes Verhalten auf breiter Ebene reduzieren muss, damit die Morbiditätsrate sinkt. Nun werden die Menschen zum Arzt gehen müssen, um eine Bescheinigung zu bekommen.

Möglicherweise führt dies aber auch zu einem anderen Förderverhalten der Kassen. Vielleicht kann der Arzt jetzt “Yoga”  für das ganze Jahr verschreiben?

Es muss auch darauf hingewiesen werden, das sich Ärzte mit Prävention in der Regel nicht gut auskennen. Das Abrechnungswesen fördert ebenfalls nicht die Forschung nach Ursachen im Verhalten und Lebensumfeld.

Nun, wir werden sehen, was es bringt.

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