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Das europäische Gemeinschaftsrecht erfordert eine Neuregelung für den Bereich der Bildung. Wenn unsere Berufsverbände nicht den Schlaf der Gerechten schlafen würden, hätte man auf die Umsatzsteuer für Yogaunterricht in erheblichem Umfang einwirken können. Nach den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen fällt Yogaunterricht aus meiner Sicht ganz klar unter die Steuerbefreiung. Von dieser Befreiung sollen nach den Plänen der Bundesregierung aber alle privaten Anbieter ausgenommen werden, die auf Gewinnerzielung aus sind. Das zementiert eine Wetbbewerbsverzerrung.

 

Keine Umsatzsteuer für musikalische Bildungsangebote – Aus dem VdM – Verband deutscher Musikschulen e.V..

 

 

 

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