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Tripada Akadamie behauptet die Umsatzsteuerfreiheit seiner Bildungsleistungen gegen das Finanzamt

Das Finanzgericht in Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.11.2013 bestätigt, dass die Leistungen der Tripada Akademie sowohl der Gesundheitsförderung als auch der beruflichen Bildung dienen.

Die Teilnahme an unseren Kursen und Seminaren hat auf Grundlage der von der Bezirksregierung in Düsseldorf erteilten Bescheinigung die folgende Qualität:

“ Es ist ihnen immanent, dass sie für jedwede Ausbildung in diesen Bereichen die theoretische und praktische Grundlage bieten“ (aus dem Urteil des Finanzgerichtes)

Damit hat das Finanzgericht die Umsatzsteuerfreiheit unserer Leistungen bestätigt. Wir konnten den Angriff des Finanzamtes nach 8 Jahren erfolgreich abwehren.

Sicher kann man sich denken, das dies mit erheblichen zeitlichen, finanziellen und anderen Belastungen verbunden war, da wir die ganze Zeit über in der Existenz bedroht waren.

Nun können wir mit frischer Kraft in das neue Jahr starten.. das FG hat die Revision nicht zugelassen! Damit dürfte die Entscheidung feststehen.

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Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass die Tripada Akademie  vom sogenannten und (selbsternannten) „Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland“ trotz Mitgliedschaft in dieser Auseinandersetzung nicht die geringste Unterstützung erfahren hat.  Dies liegt daran, das dieser Verband eben nicht die Interessen der Yogalehrenden in Deutschland noch die des Yoga vertritt, sondern vor allem die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen Gruppe von Mitgliedern, denen er als Werbeplattform dient, unter Nutzung der von der Steuer befreiten Mitgliedsbeiträge. Die Geschäftsführung wie der Vorstand sind im Wesentlichen  damit befasst, die eigene Marke unter dem Mantel eines angeblich gemeinnützigen Verbandes privaten Unternehmern zur Verfügung zu stellen, zu entwickeln, zu promoten und zu vermarkten. Mit einem gemeinnützigen Verband hat dies aus meiner Sicht absolut nichts zu tun. Schon laut Satzung verfolgt der BDY nur die Interessen der eigenen Mitglieder, nicht aber die der Yogalehrenden in Deutschland, die bekanntlich in vielen Verbänden oder auch gar nicht organisiert sind. Realiter verfolgt er aber in besonderem Masse die Interessen einer ganz kleinen Gruppe von Mitgliedern, zu denen in besonderem Masse aus langer Tradition der Selbstbegünstigung der Vorstand selbst gehört.

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