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An die Mitglieder des BDY:

Fragen an den BDY und Gegendarstellung zur Einladung zur Mitgliederversammlung des BDY am 27. und 28.9.2013 sowie

I. Kritische Fragen an den BDY:

Ein Blick auf die Website unseres Verbandes zeigt, dass der Verband mit 40 anerkannten „BDY- Lehrausbildungsschulen“ kooperiert.

In unserem Verband herrscht daher mittlerweile eine „2-Klassen-Gesellschaft“, die in dieser Form niemals durch uns Mitglieder legitimiert und offensichtlich mehr oder weniger an den Mitgliedern vorbei, im BDY eingeführt wurde.

Hierzu gibt es keinen Beschluss der Mitgliederversammlung, obwohl nach unserer Satzung einen solcher Beschluss zwingend erforderlich wäre!

Ich möchte nicht, dass der BDY zu einem durch unsere Beiträge finanzierten Akquise-Verein für die 40 anerkannten „BDY-Lehrausbildungsschulen“ verkommt. Als BDY – Mitglied fordere ich Aufklärung über zum Beispiel folgende Punkte:

• Seit wann gibt es „40 BDY-Lehrausbildungsschulen“ bzw. „Kooperationspartner“? Ich fordere Aufklärung über die offensichtliche Einführung einer „2-Klassen-Gesellschaft“ im BDY durch die Anerkennung von „BDY-Lehrausbildungsschulen“ und Kooperation mit diesen ohne Beschlusslage der Mitgliederversammlung

• Ich fordere als BDY Mitglied die Offenlegung der Anerkennungsvoraussetzung der 40 „BDY- Lehrausbildungsschulen“ sowie die Offenlegung der jeweiligen Anerkennungen und Kooperationen. Insbesondere: Gab es Anerkennungen und Kooperationen, die „auf dem kleinen Dienstweg“ entschieden wurden?

• Wo bleiben die „BDY Prüfungsgebühren“? Diese Gebühren wurden und werden von sogenannten „anerkannten BDY Ausbildungsschulen“ erhoben, es werden jedoch keine solchen Prüfungsgebühren an den BDY abgeführt. Die sogenannten „BDY – Prüfer“ wirtschaften ebenso wie die Ausbildungsschulen auf eigene Rechnung.

• Geld an den BDY wird in keinem Falle abgeführt, weder für Prüfer, noch für Vorstellstunden, noch für Prüfungen, wie auch aus der Bilanz hervorgeht.

• Wieso werden seitens des BDY Anzeigen (insbesondere Google-Adwords Anzeigen) für die „anerkannten Lehrausbildungsschulen“ geschaltet? Auf welcher Grundlage werden Mitgliedsbeiträge für die Werbung für anerkannte Kooperationspartner verwendet?

• Warum wird der Vorstand aus Mitgliedsbeiträgen für dieselbe Tätigkeit entlohnt, für die ein Geschäftsführer eingestellt wird?

• Wie kommt es, dass der BDY Verwaltungsausgaben in Höhe von fast 100% hat?

II. Gegendarstellung:

Offensichtlich passen dem Vorstand des BDY meine unbequemen Fragen nicht.

Die Mitglieder wurden daher in der Vergangenheit schlicht falsch über das bisherige Geschehen informiert.

In der Einladung zur MV 2013 wird durch den Vorstand behauptet, der Vorstand habe sich seit Herbst 2012 mit einem „fortgesetzten den Verband schädigenden Verhalten“ durch mich auseinander zu setzen. Deshalb habe man „die im Rahmen der Satzung gegebenen Möglichkeiten“ eingeleitet. Damit wird auf den beabsichtigten Ausschluss hingewiesen.

Diese Darstellung ist unwahr. Das Gegenteil ist richtig!

Am 9.11.2102 wurde ich als Leiter der Tripada Akademie und als Mitglied des BDY durch einen Akt des unlauteren Wettbewerbs vom Vorstand des BDY ohne jeden Anlass angegriffen. Ich war mit einem Verhalten des Vorstandes konfrontiert, welches mich als Mitglied sowohl wirtschaftlich als auch in meinem Ruf geschädigt hat. Dabei ging es unter anderem um Schmähkritik und unwahre Behauptungen gegenüber meinen Kunden.

Der BDY – Vorstand wurde hierfür anwaltlich abgemahnt und verpflichtete sich mir gegenüber, derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen.

Ich bin zudem nicht damit einverstanden, dass die für diese unerlaubten Handlungen und Gesetzesverstösse angefallenen Kosten von 750,80 € aus Verbandsmitteln bezahlt werden. Der Vorstand ist hierfür dem Verband ersatzpflichtig. Aus einer Mittelfehlverwendung droht zudem die Aberkennung der Steuerbegünstigungen zum Schaden des ganzen Verbandes.

Richtig ist, dass ich mich in der Vergangenheit mehrfach zu dem unter Punkt I) dargestellten Vorgehen kritisch geäußert habe. Dies hat der Vorstand als günstige Gelegenheit für ein Ausschlussverfahren verwendet, um sich auf diese Weise der Verantwortung und der Aufklärung entziehen zu können.

Ich fordere daher sämtliche Mitglieder des BDY auf, sich der Einführung einer durch ihre Mitgliederbeiträge finanzierten „2-Klassen-Gesellschaft“ im BDY entgegen zu stellen und meine Frage aufzugreifen!

Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt der BDY e.V. in seiner bisherigen Form eintreten und verhindern, dass wenige „anerkannte Lehrausbildungsschulen“ unseren Verband für ihre Zwecke instrumentalisieren.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Hans Deutzmann

Mitglied im BDY e.V.

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