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Landgerichte Münster bestätigt Verbot von Yogatherapie durch Laien und Werbung mit nicht erwiesenen Wirkungen

In einer aktuellen Entscheidung bestätigte das Landgericht Münster die einstweilige Verfügung gegen eine Yogalehrerin aus Düsseldorf.  

Diese hatte Yogatherapie gegen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, psychische Störungen  und weitere Erkrankungen angeboten. Sie offerierte hierzu eine „Anamnese“ und darauf aufbauend einen individuellen Therapieplan. Dazu berief Sie sich auf die in einer privaten„Yogatherapieausbildung“   erworbenen Kenntnisse und  zudem eine „buddhistische Psychotherapie“ unbekannter Provenienz.  Eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hatte sie jedoch nicht.  Es lag keine medizinische Ausbildung vor.

Leider breiten sich immer mehr  ähnlich geartete unseriöse Angebote von Yogalehrern aus, die sogenannte Yogatherapie zur Behandlungen verschiedenster Erkrankungen anbieten und damit Menschen gefährden, den Verbraucher täuschen und den Ruf des Yoga beschädigen. Diese Personen sind weder Ärzte noch approbierte Psychologen noch Heilpraktiker, haben also weder eine medizinische Ausbildung noch einen entsprechenden Kenntnisnachweis vor dem Gesundheitsamt abgelegt. Die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis ist eine Straftat.

Falsche Wirkungsversprechen

Entgegen den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen werden zudem regelmäßig  von Yogatherapeuten Wirkungen des Yoga auf sehr viele Krankheitsbilder behauptet. Solange diese Wirkungen nicht durch  anerkannte Studien nach wissenschaftlichen Standards belegt sind, liegen damit indes Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz vor.  In beiden Fällen ist damit auch ein unlauterer Wettbewerb gegeben und eine unerlaubte  Irreführung der Verbraucher.

Die Wirkung von Yoga bei der Behandlung von Erkrankungen ist nur in sehr wenigen Fällen anerkannt, und in keinem Fall als kausale, sondern nur als komplementäre Therapie.

Abmahnung

Die Tripada Akademie geht gegen solche Anbieter mit dem Mittel der Abmahnung vor. Auf diesem Wege konnten im Großraum Düsseldorf eine Reihe solcher Anbieter erfolgreich dazu gebracht werden, ihre unseriösen Angebote einzustellen. Hierbei kam es in fast allen Fällen zu kostengünstigen außergerichtlichen Einigungen. Im vorliegenden Fall hatte die Dame sich aber nach der Abmahnung durch die Tripada Akademie geweigert, diese Verhaltensweisen künftig zu unterlassen und eine entsprechende außergerichtliche Einigung zu finden.

Wirrer Brief als verspottende Antwort,. Facebook – Mobbing

Statt dessen schrieb sie einen sehr seltsam anmutenden und ziemlich wirren Brief. Weiter  inszenierte sie sich in verschiedenen Facebookgruppen als Opfer und denunzierte die Tripada Akademie (namentlich mich) als bösen Abmahner, dem es nur ums Geld ginge, während ihr  nur das Heil und Wohl der Menschen am Herzen läge und die Welt so ungerecht sei. Und angeblich ginge es ja auch nur um das Geld. Unrechtsbewusstsein war nicht vorhanden.

Einstweilige Verfügung

Zwischenzeitlich hat die Tripada Akademie  deshalb vor dem Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung erwirkt. Hierbei wurde es der Dame bei Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro oder ersatzweise Haft gerichtlich verboten, weiter als Yogatherapeutin für Yogadienstleisungen zu werben und  tätig zu sein.

Erfolgloser Widerspruch

Schließlich wendete sie sich aber mit einem Widerspruch gegen die Verfügung, vermutlich auch entsprechend unglücklich beraten von ihrem  Anwalt. Auch andere selbsternannte „Yogatherapeuten“  unterstützten sie in ihren irrigen Ansichten.

Verbot der Yogatherapie bestätigt

In dem Einspruchsverfahren vor dem Landgericht Münster konnte die Dame jedoch nicht überzeugen, obwohl eine Gruppe von Unterstützern mit angereist war. Das Landgericht Münster bestätigte die Entscheidung. Die Kosten einer Abmahnung belaufen sich auf ca 860 €. Die jetzt anfallenden unsinnigen Kosten dürften bei 4- 5 TE liegen.

Begründung

Derzeit warten wir gespannt auf die Begründung.Die Bestätigung der Verfügung ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Yogalehrende, welche die rechtlichen und fachlichen Grenzen unangemessen überschreiten.

Überhitzter Yogamarkt führt zur Übertreibungen aller Art

Der überhitzte Yogamarkt führt teilweise zu hemmungslosen Anpreisungen der angeblichen Wunderwirkungen von Yoga. Gesetzliche Grenzen werden vielfältig überschritten. Die Tripada Akademie wird deshalb auch künftig  gegen Diplom- Yogalehrer, angeblich staatlich anerkannte Yogalehrer oder staatlich anerkannte Yogalehrerausbildungen und selbsternannte Yogatherapeuten vorgehen und somit zu einem fairen Wettbewerb und dem Verbraucherschutz beitragen. Übrigens: es wird nichts daran verdient, im Gegenteil gehen wir Kostenrisiken ein.

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