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Yogalehrer in ganz Deutschland werben seit vielen Jahren mit Hormonyoga als Alternative zur  Hormonersatztherapie. Obwohl die Wirkung nicht bewiesen ist, kommt von der Erfinderin des Hormonyoga, Frau Rodriguez  nun „Yoga gegen Diabetes“  auf den Markt.

An jeder Ecke wird heute Yogatherapie feilgeboten – auch gegen  Aids, Krebs, Gastritis, Depressionen, Arthritis und Morbus Bechterew  sowie eine Vielzahl anderer Erkrankungen soll Yoga helfen.  Aber: Yogatherapie von „Therapeuten“ ohne medizinische Kenntnisse und Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist unzulässig. Und was ist dran am Wundermittel Yoga? 

Die in den letzten Jahren epidemische Verbreitung von sogenannter „Yogatherapie“ zur Heilung  aller  Arten von Krankheiten zwingt  zu einer sehr kritischen Betrachtung von unwissenschaftlichen Heilungsversprechen aus dem Kontext des Yoga und der Yogatherapie.

Eine typische Werbung zum Hormonyoga spricht beispielsweise Frauen in denWechseljahren an

Sogenanntes „Hormonyoga“ verspricht Linderung und Heilung der mit dieser Lebensphase oft verbundenen  körperlichen und seelischen Beschwerden. Spezielle dynamische Yoga- und Atemübungen stellen demzufolge „die Harmonie wieder her“ und fördern den Hormonausgleich. Die lange Liste von Beschwerden und Symptomen umfasst

  • Kopfschmerzen/ Migräne
  • Hitzewallungen
  • Energie und Antriebslosigkeit
  • verminderte Leistungsfähigkeit
  • Reizbarkeit
  • Mutlosigkeit
  • emotionale Labilität
  • Schlafstörungen
  • depressive Verstimmung
  • Angstzustände
  • Veränderung der Haut und Haare
  • Haarausfall
  • Osteoporose
  • Gelenkschmerzen
  • Kreislaufschwäche
  • Nachlassen der Libido
  • Trockenheit der Vagina
  • Juckreiz im Vaginalbereich

Hormon Yoga wird als „eine natürliche Alternative zur pharmazeutischen Ersatztherapie“ angepriesen. Damit aber nicht genug:

Die dynamischen Übungen helfen angeblich auch jungen Frauen, nicht nur den Hormonhaushalt ins Gleichgewicht zu bringen und sich fit zu halten, sondern auch bei  unerfülltem Kinderwunsch. Teenagern wird die „Hormonyoga Therapie“ empfohlen, um unregelmäßige Menstruation, starke Schmerzen oder polyzystische Eierstöcke zu kurieren. Nach den tausendfach im Netz wiederholten Preisungen der Erfinderin dieser Wunderwaffe soll die spezielle Übungsreihe diese Erfolge durch angeblich sanfte einfache Übungen mittels  einer Reaktivierung der körpereigenen Hormonproduktion bewirken.

Durchschnittlich 4 Monate, so wird behauptet, dauere es, bis die Praxis der “ hormonellen Yoga-Therapie“  eine Besserung der Symptome bewirke. Konkretisiert wird diese These in einem Beispiel aus dem Netz  dahingehend, dass in den „meisten Fällen“ der Hormon-spiegel „durchschnittlich“ um 254 % in 4 Monaten steigen würde (!), wobei Häufigkeit und Dauer der Praxis des Hormonyoga in direktem Verhältnis zum Anstieg des Hormonspiegels stünden.

Derartige Angaben sind der reinen Phantasie entsprungen und entbehren jeder Seriosität.

Hormonyoga als alternativ-medizinisches therapeutisches Verfahren?

 Bei Wikipedia heißt es:

„Hormon-Yoga ist eine Methode, bei der mit Hilfe von Yoga das endokrine  weibliche Hormonsystem positiv beeinflusst werden soll. Sie wurde in den 1990er Jahren von der Brasilianerin Dinah Rodrigues entwickelt und wird bisher vorwiegend in Brasilien und im deutsch-sprachigen Raum angewandt. Es handelt sich hierbei um ein alternativ-medizinisches therapeutisches Verfahren, welches mit dem allgemein anerkannten Wissensstand von Medizin und Pathophysiologie nicht übereinstimmt.  Die Übungen sind geschlechtsspezifisch; bisher haben nur die für Frauen bestimmten Übungen weitere Verbreitung gefunden. Rodrigues gibt an, dass bei einer mehrmonatigen täglichen Praxis deutliche Besserungen bei Wechseljahrsbeschwerden und prämenstruellem Syndrom (PMS) regelmäßig beobachtet werden. Sie dokumentiert angebliche Erfolge durch Fallberichte in ihrem Buch „Hormon-Yoga“. Unabhängige medizinische Studien zur Wirksamkeit liegen nicht vor.“

Die Wirkung von Hormonyoga ist nicht nachgewiesen

Leider gibt es auch gut 25 Jahre nach der Publikation der Methode nicht eine einzige  klinische Studie, die eine Wirkung von Hormonyoga in der behaupteten Weise bestätigen oder ablehnen konnte. Von Medizinern wird ein direkter Einfluss von Hormonyoga und den dort propagierten Atemtechniken auf den Hormonhaushalt, die Drüsen und deren Hormonproduktion  ablehnend  gesehen.

Somit bleibt Frau Rodriguez  nur der Verweis auf mögliche  einzelne positive Erfahrungen mit Hormonyoga. Damit sind die im Zusammenhang mit Hormon-Yoga gegebenen Heilungsversprechen unseriös, und möglicherweise auch  als rechtswidrig anzusehen.

Soweit eine therapeutische Indikation zur Behandlung von Gesundheitsstörungen oder Krankheiten gegeben ist, darf die Heilkunde  nur von Personen mit einer ent-sprechenden Erlaubnis ausgeübt werden, also Ärzten und Heilpraktikern. Dies ist bei den allermeisten Anbietern von Hormonyoga nicht gegeben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit der Ausübung der Therapie gesundheitliche Gefahren verbunden sein könnten. Die gegebenen Heilungsversprechen müssen zudem aus rechtlichen Gründen des Heilmittelwerbegesetzes zum Schutz der Verbraucher wissenschaftlich eindeutig belegbar sein.  Auf die Tatsache, dass die Behauptungen auf keinen wissenschaftlichen Belegen basieren und umstritten sind, muss expressis verbis hingewiesen werden. Das ist so gut wie nie  der Fall, so dass die gesamte Art der beschriebenen Werbung im Bereich des Hormonyoga als unlauter einzuschätzen ist und gegen das UwG verstößt.

Zwar können bei einer sinnvollen, an die Bedürfnisse einer Person angepassten  Yogapraxis allgemeine positive Wirkungen auf die Gesundheit über die Wege des Stressabbaus und der Entspannung angenommen  werden.

Es ist nicht auszuschließen und sogar anzunehmen, das Yoga generell und unabhängig von der spezifischen Hormonyoga – Übungsreihe über die erzielte Entspannung eine Verbesserung der vegetativen Balance bewirkt,  die sich über systemische und vegetative Regulationsmechanismen auch dem endokrinen System vermittelt und zu einer Stabilisierung der Gesundheit in den Wechseljahren beitragen kann. Voraussetzung hierfür wäre jedoch schon eine Übungspraxis, die den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen angepasst ist. Dies sehen wir bei den keinesfalls „sanften“ Übungen des Hormonyoga“ nach den uns bekannten Übungsfolgen nicht als gesichert an.

Unbewiesene Heilwirkungen im Yoga

Die Behauptung spektakulärer Möglichkeiten und grandioser Heilwirkungen hat  im Yoga eine ebenso lange wie unrühmliche Tradition. Bekannte und gefeierte Begründer des modernen Yoga wie T. Krishnamacharya und sein Epigone B.K.S. Iyengar haben sich durch phantastische Wirkungsangaben bei bestimmten Übungen in frühen Publikationen wie „Licht auf Yoga“ und “ Yoga Makaranda“ im 20 Jahrhundert unrühmlich hervorgetan.

So wirkt die nebenstehend abgebildete Übung, dargetan in der „Yoga Makaranda“ von Krishnamacharya angeblich  gegen Blähungen sowie Tuberkulose, Schwangeren hingegen wird von der Ausübung abgeraten. Diese schwierigen und für die Gesundheit sinnlosen Übungen werden nicht ohne Grund in der Regel von Kindern gezeigt, die noch eher die erforderliche Beweglichkeit aufweisen. Asana gegen Tuberkulose und Blähungen

Angeblichen phantastischen  Wirkungen einzelner Übungen fehlte hierbei nicht  nur jeder Nachweis oder Beleg, sondern oft – wie hier – auch jede Plausibilität. So wurden die entsprechenden Mythen nach Kräften genährt, die bis heute in eine Art verklärtem Aberglauben in die Allwirksamkeit des Yoga  gerade die deutsche Yogascene durchwabern.

Diese den Yoga verklärenden Traditionen stehen im deutlichen Gegensatz zu dem Ansatz eines wissenschaftlichen und aufgeklärten Yoga, wie er dem Gründer des Kaivalyadhama Instituts in Lonavla, der führenden Einrichtung des modernen Yoga in Indien bis etwa 1950, G. Gune (yogischer „Künstlername“  Swami Kuvailyananda) vorschwebte.

Gune erhob entgegen den maßlosen Übertreibungen vieler zeitgenössischer  Mitstreiter den Anspruch

keinerlei Wirkungsangaben über Yoga zu machen, die sich nicht wissenschaftlich belegen lassen.    

Es ist heute in besonderem Masse erforderlich, nicht nur den unseriösen Mysti-fizierungen des Yoga entgegenzutreten und auf wissenschaftlicher Grundlage zu klären, was Yoga  im präventiven und therapeutischen Rahmen kann und was es nicht kann. Hierbei ist in jedem einzelnen Fall eine Spezifizierung der angewendeten Methoden und Prinzipien erforderlich.

Heilungsversprechen der Yogatherapie

Im Zuge heutiger  Fehlentwicklungen im Yoga haben wir uns mit den Anpreisungen und Konzepten  der so genannten Yogatherapie zu befassen.  Heilen mit Yoga wird häufig vorgestellt als

der gezielte Einsatz eines individuell gestalteten Yogaprogramms zur Behandlung bestimmter Krankheitsbilder.  

Andere Ansätze wie beispielsweise im   „Hormonyoga“ oder „Diabetesyoga“ stellen auch feste Übungsschemata vor, die allen Betroffenen angeboten werden.

In so genannten Yogatherapieausbildungen werden Menschen in Zeiträumen von 4- 5 Wochen (!) bis zu 1,5 Jahren (nebenberufliche Wochenendseminare) mit  „einigen der häufigsten Krankheitsbilder“ vertraut gemacht, ebenso wie mit den  angeblich  wirkungsvollsten Yogatechniken, um die Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen.  Neben den  „Grundprinzipien der yogatherapeutischen Behandlung“ stehen Themen wie Gesprächsführung und Befunderhebung, Erkennen von Behandlungsschwerpunkten und das Erstellen eines Behandlungskonzeptes auf den Lehrplänen.   „Yogatherapie“ widmet sich einem großen Spektrum von körperlichen und psychischen Funktionen.

Die im Folgenden aufgeführten  Beschwerdebilder werden als Felder der Yogatherapie be-nannt, wobei als Quelle exemplarisch nur drei Webseiten von entsprechenden Anbietern ausgewertet wurden:

AIDS, Allergien, allergische Rhinitis, Ängste, Arthrose, Asthma Bronchiale, Akne, Alkoholismus, Angina Pectoris,  Angstzustände, Arteriosklerose,  Atemnot,  Ausfluss von Scheidensekret,  Bluthochdruck, Blähungen, Bronchitis, Bulimie, Chronischer Gelenkrheumatismus, Colitis Ulcerosa, Depression, Diabetes, Drogensucht, Durchblutungsstörungen, Durchfall , Dysmenorrhoe, Ekzem, Epilepsie, Erkältung, Gebärmutter, Gedächtnisstörung, Geistige Ermüdung, Gelenke, Gastritis, Geburtsvorbereitung, Gleichgewicht, Herzinfarkt, Hyperventilation, Hämorrhoiden, Heuschnupfen, HWS-Syndrom, Lungenerkrankung, Impotenz, Inkontinenz, Ischias, Infektionsanfälligkeit, Innere Unruhe, Konzentrationsstörungen, Koordinationsvermögen, Koronare Herzkrankheit, Körperliche Ermüdung,  Krampfadern, Krebs, Leistenbruch, Lungenschwäche, LWS-Syndrom, Schulter-Nacken-Syndrom, Magengeschwür, Magenverstimmung, Magersucht,  Menopause,  Menorrhagie Menstruationsbeschwerden Migräne, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Muskelkrämpfe, Nabelbruch, Nasennebenhöhlen, Neurodermitis, Niedriger Blutdruck, Polyarthritis, Prämenstruelles Syndrom, Prostataprobleme, Reizbarkeit, Reizdarmsyndrom, Reizmagen, Rheumatische Arthritis,  Rückenschmerzen,  Schilddrüsenüberfunktion, Schilddrüsenunterfunktion, Schlafstörungen,  Schmerzen, Schulterverspannung, Schuppenflechte, Sinusitis, Sodbrennen, Stressbedingte Kopfschmerzen und Migräne, Übergewicht,Unfruchtbarkeit, Verstopfung, Wechseljahre , Zervikale Spondylose, zu niedriger Blutdruck, Zwerchfellbruch, Zwischenblutungen, Zwölffingerdarmgeschwüre.

Dass die Anwendungsgebiete der Yogatherapie selbst damit nicht erschöpft sind, wird ebenfalls deutlich gemacht. Der Kranke wird bei mehreren der Anbieter in folgender Weise ermuntert:  Falls du dein Problem in der Liste nicht finden solltest, sprich uns ruhig drauf an. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung für dich.

Richtet sich diese Aufforderung an künftige Patienten, wird den „Yogatherapeuten in spe“ versprochen, sie könnten das  Gelernte schon während der „Ausbildung“ sofort in ihrer Beratungs- und Behandlungspraxis einsetzen. Bei den „Ausbildern“ selbst handelt es sich nicht selten nicht etwa um medizinisches Fachpersonal, sondern gelegentlich einmal um Heilpraktiker, aber  häufiger auch um Personen ohne jeden medizinischen Grundberuf.

Der Aufforderung folgen offensichtlich etliche der Absolventen, die hier entsprechend den Ratschlägen ein neues Geschäftsfeld abdecken möchten und fürderhin „Yogatherapie“ für die genannten Krankheitsbilder auf ihren Webseiten anbieten. So erklärt sich die sprunghafte Zunahme von Yogatherapie.

Eine Reihe  führender Anbieter von Yogatherapieausbildungen  „befähigen“ ihre Klientel nach eigenen Angaben so, in nur ca. 4- 6 Wochen „Ausbildungszeit“ eine Vielzahl von Krankheiten zu erkennen, zu diagnostizieren und yogatherapeutisch zu behandeln.  Dabei wird in den kurzen Ausbildungsparcours die gesamte komplexe menschliche Anatomie und Pathologie behandelt. Eine derartige  Ausbildung, die von jedem Laien mit jedweder Yogavorbildung besucht werden kann, vermittelt beispielsweise in nur 7 Wochen die Themenbereiche

Lendenwirbelsäule, Becken, untere Extremitäten,  Brust- und Halswirbelsäule, Schultergürtel, obere Extremitäten und Anatomie der Atmung,  Atemwegs- und Herzreislauferkrankungen, Physiologie der Atmung, internistische,  neurologische, immunologische Erkrankun-gen, Yoga mit älteren Menschen, depressive Störungen und Abhängigkeit,  Stress und Angststörungen

Im Sinne eines „multimodalen Therapiekonzepts“ sollen die Yogatherapeuten auf Basis dieser Kenntnisse  in Abhängigkeit  von der Schwere der  Erkrankung therapeutisches Yoga in Form eines individuell zugeschnittenen Yogaübungsprogramms applizieren.

Auf Basis des „gesunden Menschenverstandes“ – so dieser Anbieter – soll der künftige Yogatherapeut  etwa eine Behandlung orthopädischer Beschwerden durchführen, um die Beschwerden zu „lindern oder zu beheben“.  Eine Diagnostik sei bei den Klienten ausdrücklich nicht erforderlich, wenn auch immerhin eine Befunderhebung (?) empfohlen wird, der sich eine Untersuchung  sowie die Aufstellung von Behandlungszielen und sodann eine Behandlung anschließen soll.

Warum also sollte man viele Jahre Medizin oder Psychologie studieren?  Es scheint  der einfachere Weg, Yogalehrer und sodann „Yogatherapeut“ zu werden, was einen sozialen Aufstieg – etwa vom Friseur oder Verwaltungsangestellten – in einen medizinischen Beruf suggeriert.

 Die epidemische Verbreitung von Yogatherapie durch medizinische Laien

In den vergangenen Jahren hat sich die sogenannte „Yoga-Therapie“ durch medizinische Laien auf Basis der hier exemplarisch beschriebenen Konzepte nahezu epidemisch ausgebreitet.

Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um ein unseriöses Unterfangen, wenn  Personen ohne medizinische Kenntnisse an die Behandlung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen mit Methoden des Yoga herangeführt und zur Ausübung der Heilkunde ermuntert werden,  die weder die erforderlichen medizinischen Kenntnisse besitzen und auch nicht die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben.

Eine erste Durchsicht der entsprechenden Ausbildungs-Institute ergibt, das so gut wie keines dieser Einrichtungen einen Hinweis auf erforderliche medizinische Vorbildungen gibt und  ebenfalls nicht darauf hinweist, das nach deutschem Recht die Ausübung der Heil-Kunde an eine entsprechende Erlaubnis gebunden ist.

Was soll  nun Yogatherapie sein?

Ein einheitliches Verständnis von Yogatherapie existiert nicht.

Der Begriff  „Yogatherapie“ suggeriert demzufolge schon fälschlich ein anerkanntes Heilungsverfahren in Bezug auf bestimmte Erkrankungen.

Nach einem häufig zu findenden Verständnis von sogenannter Yogatherapie soll der selbsternannte „Therapeut“ nach einer individuellen „Anamnese“  oder Befunderhebung (also wohl doch eine Art „Diagnose“) seinem „Patienten“ individuell eine Übungsauswahl aus dem Fundus der Yogamethoden  passend zu seiner Erkrankung zusammen-stellen.

Hierbei finden sich gänzlich heterogene Konzepte schon in Bezug auf  die Erklärungsmo-delle, die Prinzipien der Ausführung und Auswahl der Übungen wie etwa Asanas, Atemübungen und Meditation sogar innerhalb der gleichen „Tradition“.

Zugleich existieren äusserst fragwürdige Therapieschemata analog zu der Übungsreihe „Hormonyoga“, neuerlich auch gegen „Diabetes“ .  Schon wegen der vollkommenen Heterogenität der Konzepte  ist zu schließen, dass Hinweise auf angebliche wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit von  irgendwelchen Yogatherapien  in einem extrem weiten Feld von möglichen Erkrankungen und Anwendungen heute auf Sand gebaut sind und nicht erbracht werden können. Hierzu müssten ja in Bezug auf ganz bestimmte Erkrankungen feste Therapieschemata existieren, die entsprechend klinisch erprobt und validiert worden wären.

Sie müssten unabhängig vom Lehrer ausgeführt bei bestimmten Erkrankungen bei definierten Krankheitsbildern zu bestimmbaren Wirkungen führen. Das ist durchweg nicht der Fall, da es schon solche verbindlichen Konzepte nicht gibt.

Das einzige aktuelle seriöse Beispiel eines Einsatzes verbindlicher Konzepte aus dem Yoga findet sich im „MBSR“ von J. Kabat Zinn. Dieses von einem Arzt für die Anwendung zur Stressbewältigung entwickelte Konzept weist ein standardisiertes Programm mit einfachen Asana, Tiefenentspannung und Meditation auf und ist mittlerweile gut evaluiert.  Sie werden in einer standardisierten Form für den klinischen Einsatz zum Abbau von Stress in einem kognitiv -übenden Stressbewältigungskonzept verknüpft.

Der Anspruch dieses einzigen als seriös einzustufenden und klar definierten Verfahrens ist es aber nicht, ein therapeutisches Allheilmittel zu sein. Es setzt gezielt auf Stressbewältigung und Entspannung, dessen Wirkmechanismen sich in einem breiten Feld von Prävention, Therapie und Rehabilitation als wirksam erwiesen haben.

Bei  B.K.S Iyengar   finden sich auch einige vorgefertigte so genannte „Therapieschemata“. Schon eine oberflächliche Betrachtung dieser Übungskonzepte ist wenig überzeugend, sie wirken ebenso willkürlich und unbegründet wie unpassend.

Gegen „Erkältungen“ findet sich bei einem anderen Anbieter eine recht anstrengende Übungsreihe, deren herausragendes Merkmal in Bezug auf die Erkältung in der skurrilen Übung „Schleimschleuder“ zu bestehen scheint, einer Vorbeuge aus der Grätsche. Von dieser Übungsreihe ist Menschen mit Erkältungen dringend abzuraten, da sie viel zu anstrengend ist und keinerlei logischen Bezug zu einer Erkältungskrankheit aufweist.

Die „Schleimschleuder“ könnte sich zudem eher  als „Bakterien- und Virenschleuder“ erweisen, so dass die Reihe nur unter Quarantänebedingungen zu empfehlen ist.

Ungeeignete Übungsreihe im Falle des Hormonyoga

Wir mussten schon im Falle des Hormonyoga  feststellen, das diese Übungsreihe unter den allgemeinen Gesichtspunkten der bedarfsangepassten Übungsauswahl, des rückengerechten Übens und der zielgruppengerechten Aufbereitung als  ungeeignet für die primäre Zielgruppe von Frauen mittleren Alters zu betrachten ist.

Jedenfalls dürften hier dem behaupteten unbewiesenen Nutzen eine erhebliche Gefährdung durch extreme Atemtechniken und Asanas bestehen, wie sie von William S. Broad thematisiert wurden und heute unbestritten sind. Die angebotene Kombination von intensiven Atemtechniken (Bhastrika Varianten) mit sehr dynamischen Bewegungen und Visualisierungen als Kombination von Übungen aus verschiedenen Yogarichtungen  ist als „fortgeschrittene Praxis“  definitiv ungeeignet für Anfänger, insbesondere Frauen Mitte 40.  Gerade einer Zielgruppe ohne Vorerfahrungen im Yoga sind diese Übungen absolut nicht zuzumuten.

Soweit es den Yogatherapeuten selbst überlassen bleibt, ohne fundierte medizinische Grundkenntnisse, eigene Therapievorschläge etwa „basierend auf dem gesunden Menschenverstand“ zu unterbreiten, ist vollkommen schleierhaft, auf welche medizinischen Kenntnisse sie diese individuellen Behandlungs- Settings stützen und welche wissenschaftlichen Wirknachweise hierfür jeweils bestehen.

Yogatherapie gegen Diabetes?

In verschiedenen Massenmedien wie „Focus“ und „Brigitte“ stellt Frau Rodriguez nun neuerlich eine Yogatherapie gegen Diabetes vor.  Zeitgleich erschienen Artikel in verschiedenen Medien, die Yoga als Therapie zu diesem Zweck anpreisen.

Auch der BDY tat sich mit einer entsprechenden  Pressemitteilung hervor.   Frau Rodriguez jedenfalls gibt zu, dass sie wie im Falle des Hormonyoga auch hier nur auf eigene, persönliche positive Erfahrungen zurückgreifen kann. Bedauerlicherweise reicht dies der Presse, die Falschmeldung zu verbreiten, ihre Yoga-Übungen wäre eine erfolg-reiche therapeutische Methode zur Behandlung von Diabetes.

Anstatt für die Wirkung des aus der Öffentlichkeit und eher aus der Mode geratenen „Hormonyoga“ endlich wissenschaftliche Beweise vorzulegen, scheut die Dame sich nicht, nun erneut ein spezifisch drüsenwirksames Übungsprogramm, nun aber gegen Diabetes, aus dem Hut zu zaubern und wird vermutlich auch dieses wieder erfolgreich vermarkten.

Ist die Wirksamkeit von Yoga bei Diabetes erwiesen?

Vorliegende Studien zur Wirksamkeit von Yoga bei Diabetes sind äußerst rar und stützen die These einer eigenständigen Yogatherapie bei Diabetes faktisch  nicht.Wirkungen, die über eine die medizinische Therapie begleitende andere Entspannungstechnik oder einen Spaziergang hinausgehen, konnten bislang nicht nachgewiesen werden.

Eine der jüngeren Studien untersuchte Probanden, die neben einer herkömmlichen Therapie gegen Diabetes ergänzend Yoga übten. Hier ergaben sich Verbesserungen des Blutzuckerspiegels im Vergleich zu der Gruppe, die kein Yoga übte. Alle wurden medizinisch behandelt. Eine Vergleichsgruppe, die etwa Autogenes Training oder Spazierengehen betrieben hätte, gab es in dieser Studie nicht. Auch wurden Faktoren, welche die Ergebnisse verfälschen können, nicht kontrolliert. Der Aussagewert einer solchen Studie  besteht darin, dass es günstig sein kann, zusätzlich zu einer medizinischen Behandlung ein Yogaprogramm zu absolvieren, welches die Entspannung und den Stressabbau fördert. So können späte Folgen von Diabetes wie Herzerkrankungen möglicherweise günstig beeinflusst werden. Aber selbst dies ist heute schon lange nicht bei allen Yogarichtungen der Fall, denkt man an Bikram, Power, Ashtanga oder andere Yogastile.Um diese Wirkung zu verifizieren, müsste das Yoga-Programm spezifiziert werden.

Seit einem Jahr gibt es nun angeblich eine solche Übungs-Reihenfolge für Typ-2-Diabetiker.

Sie wurde nach Angaben des  Geschäftsführers des BDY, H.J. Weber, an der Svyasa-Universität im indischen Bangalore entwickelt und getestet. Neun Monate lang praktizierten angeblich mehr als 2000 Testpersonen mit Typ-2-Diabetes Atem-, Entspannungs- und Körperübungen. Bei allen Teilnehmern sanken angeblich die Blutzuckerwerte, und die Betroffenen kamen mit weniger Medikamenten aus. Yoga-Übungen und Meditation könnten nach Angaben des Focus und des BDY unter Berufung auf diese Studie  den Blutzuckerspiegel positiv beeinflussen und die Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen  bei Typ-2-Diabetikern erheblich senken. denn auch gegen Stress und beim Abnehmen helfe regelmäßige Yoga-Praxis.

Obwohl es nach Angaben von Weber erforderlich sei,  dass es ein wissenschaftlich erprobtes Übungsprotokoll für Diabetiker gebe, könne Yoga eine effektive Therapie bei Diabetes sogar unabhängig vom geübten Stil darstellen. Diese Aussage ist in sich unschlüssig, wenn von Weber im gleichen Atemzug  festgestellt wird, das sehr sportive und schweisstreibende Varianten des Yoga den Blutzuckerspiegel zu stark absenken würden.  Tatsächlich ist es so,  dass klassisches Yoga den Stoffwechsel verlangsamt und deshalb ohne gleichzeitige Ernährungsumstellung sicher nicht beim Abnehmen hilft.

Es ist also schon  in sich unstimmig, wenn einerseits ein „wissenschaftliches Übungs-protokoll“ gefordert wird, aber andererseits jede Art von Yoga zur Behandlung von Diabetes Typ 2 geeignet sein soll. Trotz Emailanfragen konnten wir die genannte Studie und das zugehörige „wissenschaftlich erprobte Übungsprotokoll“ auf der Webseite  der Svyasa-Universität nicht verifizieren, Anfragen hierzu  blieben leider unbeantwortet. Als sicher kann aber gelten, dass auch hier eine medizinische Behandlung mit einer Diät, Änderungen im Bewegungsverhalten und Yoga kombiniert wurden.  Yoga ist also nur ein Baustein in einem Gesamtkonzept. Als empfehlenswert gelten laut Focus  in diesem Programm unter anderem die Yoga-Haltungen Fisch und Schulterstand.

Hier finden sich die alten Behauptungen wieder, einzelne Asanas könnten etwa durch Druckmanipulationen die Funktion von Drüsen beeinflussen, was nicht der Fall ist.

Während der „Focus“ im Einklang mit der Geschäftsführung des BDY dem Irrglauben Vorschub verleiht, Asanas wie der „Schulterstand“ könnten Diabetes heilen, warnt die 1. Vorsitzende des gleichen BDY, Frau Angelika Beßler, in einem anderen Forum berechtigt vor den gesundheitlichen Gefahren derselben Übung. Besonders oft kämen beim Yoga Nacken, unterer Rücken und Schultern zu Schaden –und zu den besser zu meidenden Übungen zählt gerade auch der Schulter­stand.

„Sie belasten den Nacken extrem und stehen im Verdacht, das Schlag­anfall­risiko zu fördern“

 (http://www.test.de/Yoga-Nachweislich-gut-fuer-Leib-und-Seele-4672873-0/)

Nun kann man möglicherweise also durch den „Schulterstand“ Diabetes Typ 2 reduzieren, zieht sich aber im Gegenzug mit etwas Pech einen Schlaganfall zu?

Generell kann eine therapeutische Wirkung einzelner Asanas in den Bereich der Legenden verwiesen werden.

Yoga kann bei einem angemessenen Übungssetting als wirksam für Entspannung und Stressabbau angesehen werden. Stress ist ein wichtiger und anerkannter Risikofaktor für eine Vielzahl von Erkrankungen. Entspannung kann Erkrankungen vorbeugen und die Heilung fördern. Nach den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist es jedoch nicht unwesentlich, welche Entspannungstechnik therapeutisch bei welchen Erkrankungen eingesetzt wird. Zudem ist  zwischen Prävention und Therapie zu unterscheiden. Kein Entspannungstrainer würde wegen der positiven Wirkungen die Entspannung als alleine wirksame Therapie gegen die oben beschriebene Anzahl von Erkrankungen anpreisen.

Zur Frage, in welchen Situationen Yoga in welcher Form anderen Entspannungsverfahren vorzuziehen ist, gibt es gar keine Studien. Verschieden Metastudien zum Thema der therapeutischen Wirkungen von Yoga bei Diabetes  zeigten eine große  heterogene Struktur der vorliegenden Untersuchungen  hinsichtlich der Studien-Populationen und waren nicht immer hinsichtlich möglicher Begleitfaktoren kontrolliert, sodass valide Aussagen nicht getroffen werden können.Auch  sind kurzfristige Effekte aufgrund der körperlichen Aktivität und einer bewussteren Ernährung möglich. Einige Studien beschrieben positive Effekte hinsichtlich des Nüchternblutzuckers, einige  fanden eine Abnahme des Glykohämoglobins, wobei nur eine Studie einen geringen Effekt zu Gunsten des Yoga beschrieb und zwei Studien keinen Vorteil zeigten. Die entsprechenden Studien deuten einen möglichen Vorteil für die Yoga-Interventionen an, wobei hier aber vornehmlich kurzfristige Veränderungen im Vordergrund stehen, während Studien zur Nachhaltigkeit der Effekte sowie zu den möglichen Einflussfaktoren gänzlich ausstehen.

Die untersuchten komplexen Yoga-Lifestyle-Programme umfassen zudem auch spezifische Diäten und Ernährungsumstellungen, die vermutlich ebenfalls einen Einfluss auf die untersuchten Parameter haben, sodass die tatsächliche Relevanz der Ergebnisse nicht beurteilt werden kann. Yoga wirkt bei angepasster Anwendung im Sinne einer Entspannungstechnik durch das gesamte integrierte Programm stressmindernd und enfaltet hierüber seine positiven Wirkungen im Sinne einer Tertiärprävention.

Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, Yoga wäre eine wirkungsvolle Therapie gegen Diabetes, sachlich falsch.

Es kann lediglich festgestellt werden, dass Yogapraxis begleitend zu einer medizinischen Behandlung der Erkrankung und entsprechenden Lifestyle -Änderungen komplementäre positive Effekte haben kann. Dies kommt vermutlich über palliative Entspannungs-reaktionen und Stress-Verminderung zum Tragen, was eine entsprechend ausgestaltete Yogapraxis verlangen dürfte und demzufolge durchaus nicht für alle Yogastile gelten würde.

Keine Yogatherapie ohne Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

Vor dem Hintergrund dieser Erörterungen lehnt die Tripada Akademie die Ausübung von jedweder sogenannter „Yogatherapie“ – also die Anwendung von Yoga zur Diagnose, Linderung oder Behandlung von Gesundheits-Störungen und Krankheiten ab, wenn diese von Personen ausgeübt wird, die nicht die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben.

Nach der  Eigendarstellung der selbsternannnten „Yoga-Therapeuten“ werden durch die vorgefertigten oder auch standardisierten Übungsfolgen des Yoga Selbstheilungskräfte mobilisiert. Anwendbar scheint  die Methode „Yogatherapie“  bei nahezu allen seelischen und körperlichen Krankheiten, auch bei schweren oder vermeintlich unheilbaren Erkrankungen wie Krebs. Man  erweckt in den Darstellungen den Eindruck, Krankheiten mit  Yoga als wissenschaftlich begründeter Methode heilen zu können.

Dass die Methode auch auf eine Selbstheilung durch die Patienten abzielt, ändert nichts daran, dass die Yogatherapeuten  in den Therapie-Sitzungen zum Zweck der Heilbehandlung tätig werden. Von der Tätigkeit gehen aus diesem Grunde aus unserer Sicht unmittelbare Gefährdungen für Patienten mit bestimmten Erkrankungen aus, wie man sich leicht vorstellen kann.

Gesetzliche Vorgaben dienen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung

Da die Yogatherapeuten somit Heilkunde ausüben, ohne als Ärzte bestallt zu sein, benö-tigen sie eine staatliche Erlaubnis  nach dem Heilpraktikergesetz, zu deren Erlangung eine Prüfung über Grundkenntnisse der Heilkunde abgelegt werden müsste.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier vom 18.08.10 (5 K 221/10.TR ) sind beispielsweise Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin nur mit Erlaubnis nach dem Heil-praktikergesetz zulässig. Derartige Tätigkeiten können auch nicht von Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation ausgeübt werden.  Dem Kläger, der in einer Arztpraxis in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig war, ist die Ausübung dieser Tätigkeit untersagt worden.Die Anordnungsverantwortung bezüglich Diagnostik und Therapie lag hier ausschließlich beim Facharzt, der sich während der Behandlungen stets in Rufnähe aufhielt. Die Ausübung von Heilkunde kann nach diesem Urteil  aber auch in so einer Situation nicht auf Hilfskräfte übertragen werden sondern erfordert  eine eigene medizinische Qualifikation.Nicht hinreichend sachkundige Personen stellen also in der Therapie  eine Gesundheitsgefährdung dar.

Da sich auch die so genannte Yogatherapie als umfassende Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme versteht, ist analog  in ihrem gesamten Anwendungsbereich eine potentielle Gesundheitsgefährdung alleine deshalb gegeben, weil möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert werden kann. Hinzu kommt, dass es entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar handelnden Person ankommt, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein einer Ausführung durch Hilfs-Personen ohne medizinische Qualifikation nicht zugänglich sind.

Wie wir gesehen haben, ist der  Anspruch der sogenannten Yogatherapie weit gefasst und beansprucht sogar, den „tiefliegenden Ursachen“ einer Erkrankung auf den Grund zu kommen.So lesen wir auf der Seite eines weiteren Yogatherapeuten, dass die YOGA – Therapie auf der individuellen Auswahl und Abfolge von Yoga-Übungen basiere, die „bestimmte Körperteile aktivieren und andere blockieren würden“.   Bei schweren oder angeborenen Erkrankungen bewirkten die YOGA – Übungen vielleicht keine völlige Gesundung,  aber in vielen Fällen könnten die damit verbundenen Beschwerden gelindert werden. Eine medizinische Behandlung beschleunige im Gegensatz zur Yogatherapie den Heilungsprozess, garantiere aber nicht echte Heilung. Einzig die Natur bringe echte Heilung, und die benötige eine längere Zeit, wie dies gerade in der Yogatherapie vorgesehen sei.

 Die Ursprünge und der Verlauf der zu behandelnden Beschwerden würden deshalb sorgfältig untersucht. Nicht nur die Symptome, sondern auch ihre Ursachen sollen dabei behoben werden

 Es versteht sich fast von selbst, dass der selbsternannte Yoga-Therapeut, der beansprucht, mit ein paar Asanas und Atem-Übungen die Ursachen aller Erkrankungen zu beheben, weder Arzt noch Psychologe noch Heilpraktiker ist.

In vielen Fällen wird nicht nur einem mystischen Glauben an die Allheilkraft des Yoga gefrönt, sondern auch einem naiven Krankheitsmodell gefolgt, welches die Ursachen der Erkrankungen einerseits tiefliegend in der Psyche oder auch im sogenannten „Karma“ verortet. Demzufolge ist die Krankheit ein Produkt früherer Handlungen, auch aus einem früheren Leben. Aus diesem „Wissen“ speist sich ein Überlegenheitsgefühl gegenüber der Schulmedizin. Da wirkt es geradezu ein wenig beruhigend, wenn immer wieder großzügig versichert wird, Yogatherapie wirke „unterstützend “ und begleitend zur Schulmedizin und sei mit anderen Naturheilverfahren durchaus kombinierbar.

Die Frage, ob bei Yogalehrern jedweder Provenienz, die sich anmaßen, therapeutisch  ohne Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde  tätig zu sein, um einen Rechtsverstoß handelt, ist angesichts der hier aufgeführten Therapiespektrums eindeutig mit „Ja“ zu beantworten.

Dass bei der Behandlung dieser Vielfalt von genannten Erkrankungen mit so genannter Yogatherapie gesundheitliche Gefahren verbunden sind, kann ebenfalls schon deshalb angenommen werden, weil die Yogapraxis selber bei unangemessener Anwendung  mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Umso mehr gelten diese Risiken bei Kranken.

Bei uneinheitlichen und staatlich nicht geregelten Yoga-Lehrerausbildungen kann jeder heute ohne entsprechenden Qualifikationsnachweis im Grundberuf, ohne Mindest-anforderungen in einer Yogalehrerausbildung und ohne entsprechende Berufs-erfahrung ebenso beliebige Weiterbildungen zum „Yogatherapeuten“  absolvieren. Es kann auch angenommen werden, das die Anbieter dieser Ausbildungen sich gerade nicht in erster Linie an Ärzte und andere Fachkräfte wenden und auch keine zahlungsbereite Kundschaft abweisen. Die Ausbildungen richten sich gerade an Menschen ohne Vorbildungen.Es wird dazu ermuntert, ohne Beachtung der Rechtsgrundlagen therapeutisch tätig zu werden und ein breites Spektrum an Erkrankungen zu behandeln.

Da sich die Yogatherapie als umfassende Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme versteht, besteht wie in ihrem gesamten Anwendungsbereich bei einer Ausführung durch nicht hinreichend sachkundige Personen eine potentielle Gesundheitsgefährdung allein deshalb, weil möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert wird.

Hinzu kommt, dass es bei der Yogatherapie  entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar handelnden Person ankommt, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein einer Ausführung durch Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation nicht zugänglich sind.

Hohe Anforderungen für Yoga als Entspannungstechnik im Kontext der Gesundheitsförderung

Die Prüfung zum Heilpraktiker stellt heute eine sogenannte „Negativprüfung“ dar, die durch den  Nachweis medizinischer Kenntnisse sicherstellen soll, dass von der Person keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.  Sie ist dennoch nicht leicht zu bestehen und erfordert einen Vorbereitungsaufwand von 1000 – 2000 Stunden. Viele fallen durch

Selbst im Kontext der Gesundheitsförderung wird heute von den gesetzlichen Kassen ein staatlich anerkannter Grundberuf  im gesundheitlichen oder pädagogíschen Bereich und eine  zusammenhängende Yogalehrerausbildung über 2 Jahre und 500 Stunden verlangt. Hierbei geht es lediglich um die Anwendung von Yoga als Methode der Stressbewältigung und Entspannung. Zudem müssen verbindliche Kurskonzepte vorgelegt werden, auf die eine Schulung stattgefunden hat.

Heilhilfsberufe wie Physiotherapeuten  dürfen ebenfalls zum Vergleich nur auf ärztliche Anordnung heilberuflich tätig sein. Hierzu bedarf es einer Vollzeitausbildung über drei Jahre und ständigen spezifischen Weiterbildungen. Für die selbstständige Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie bedarf es einer weiteren Prüfung und der Erlaubnis nach dem HPG.

Vor diesem Hintergrund ist die Ausübung von Yogatherapie durch Personen, die keine Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde haben, ganz unabhängig von der wissen-schaftlichen Tragfähigkeit der gegebenen Wirkversprechen und Konzepte – seien sie standardisiert oder individuell konzipiert – strikt abzulehnen und im Interesse des Yoga, seiner Seriosität und Glaubwürdigkeit nicht nur als Wettbewerbsverstoß, sondern auch als Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zu betrachten.

Ein Verstoss gegen das Heilpraktikergesetz ist nicht nur unlauter, sondern eine Straftat.

§ 1 Abs. 1 HPG sagt aus, dass wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, dazu der Erlaubnis bedarf. In § 1 Abs. 2 wird Ausübung der Heilkunde als jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen definiert. Jeder Verstoß ist eine Straftat und wird auch entsprechend geahndet. Darum sind auch Heilhilfsberufe wie Krankengymnasten, staatlich geprüfte Masseure, Krankenschwestern u.v.a. nicht zur Ausübung der Heilkunde befugt. Ein Krankengymnast muss z.B. einen Menschen der mit Schulterschmerzen kommt und keine Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker hat, wieder wegschicken. Wenn er trotzdem behandelt würde er sich strafbar machen, es sei denn, er ist auch Heilpraktiker. Alle „Pseudoheilberufe“ wie Osteopathen, Iridologen, Bachblütentherapeuten, Kinesiologen, Shiatsutherapeuten, Anbieter von  Reiki, Akupunktur, Homöopathie und eben auch Yogalehrer  handeln strafbar. Jede Behandlung, die ohne eine erforderliche Heilpraktikererlaubnis durchgeführt wird, kann gemäß § 5 HeilprG mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Der Ausübung der Heilkunde in Form der weitgreifenden Yogatherapie von hierzu nicht berechtigten Personen, die Anleitung und Verleitung hierzu durch entsprechende Ausbildungsinstitute und den Heilversprechen ohne wissenschaftliche Grundlage treten wir deshalb im Interesse eines seriösen und glaubwürdigen Yoga und des Verbraucher-schutzes entschieden entgegen.

Hans Deutzmann, 21.09.2014

Tripada Akademie Wuppertal

Tripada Yogalehrerverband

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