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Bundesfinanzhof bestätigt die Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen der Tripada Akademie

Heute ist ein historisches Datum für mich und die Tripada Akademie.

Umsatzsteuer 2005

Nach 9 Jahren hat der Bundesfinanzhof, die Umsatzsteuerfreiheit unserer Leistungen bestätigt.

Das Finanzamt Elberfeld hat seit 2006 nach einer Umsatzsteuersonderprüfung über lange 9 Jahre das Damoklesschwert der nachträglichen und künftigen Besteuerung aller Umsätze über mir schweben lassen. Sie haben keinen Moment nachgelassen, mit allen Mitteln an einer Steuerpflicht festzuhalten, obwohl alles dagegen sprach.

Im Herbst 2013 habe ich vor dem FG in Düsseldorf 3:0 gegen das Finanzamt gewonnen 

(Urteil FG)

Das Finanzgericht entschied, das unsere Leistungen frei von Umsatzsteuer sind. Das Finanzamt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und eine Revision wurde nicht zugelassen.

Trotzdem versuchte es das Finanzamt mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH.

Nach einem weiteren halben Jahr geht mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH wegen „Unbegründetheit“ eine Dekade der Unsicherheit zu Ende BFH Urteil V B 16 -14

Armutszeugnis für den „BDY“

Wir möchten an dieser Stelle auch daraufhin weisen, dass der sogenannte und selbsternannte „Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland“ sich stets geweigert hat, uns und andere Mitglieder in dieser existentiellen Frage zu unterstützen. Auch an meiner Expertise zu diesem Thema zum Wohle der Mitglieder bestand kein Interesse.

Wir haben zu Recht den Vorwurf erhoben, das der BDY seine Mitglieder im Stich lässt.
Diese Entscheidungen sind  ein Armutszeugnis für den „BDY“. Tatsächlich besteht auf mehreren rechtlichen Ebenen die grundsätzliche Möglichkeit, eine Steuerbefreiung durchzusetzen, was auch für die Verbraucher wichtig wäre. Der „BDY“ tut hier jedoch nicht nur rein gar nichts. sondern lässt die Mitglieder aktiv im Regen stehen und berät sie sogar falsch.

Anderen Mitgliedern, die wir zum Teil erfolgreich beraten haben, wurde gar der fatale Rat gegeben, sich der Umsatzsteuerpflicht zu ergeben und zu zahlen. Einige dieser Schulen sind auf Grund unserer Unterstützung heute steuerfrei.

Die Tripada Akademie hat sich auch ohne den „BDY“ behauptet und wir legen unser Geld und unsere Zeit künftig besser an. Das raten wir anderen auch.

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